Ein Wechsel in die private Krankenversicherung steht allen offen, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen. Dazu zählen in erster Linie Selbständige und freiberuflich Tätige. Arbeitnehmer oder Angestellte können erst wechseln, wenn ihr Jahreseinkommen in drei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Regelmäßige Sonderzahlungen sowie Urlaubs- und Weihnachtsgeld müssen mitgerechnet werden. Für 2010 wurde die Jahresarbeitsentgeltgrenze vom Gesetzgeber auf 49.950 Euro festgelegt, für das Jahr 2011 sinkt sie auf 49.500 Euro.
Der Wechsel in eine private Krankenversicherung kann sich lohnen, wenn man über ein hohes Einkommen verfügt oder als Beamter staatlichen Zuschuss zu Krankheitskosten erhält. Die Prämien richten sich nämlich nicht nach der Höhe des Einkommens, sonder nach Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand und den gewünschten Versicherungsleistungen. Mit Selbstbeteiligungen kann man die monatlichen Prämien zusätzlich senken.
Im Allgemeinen bietet die private Krankenversicherung ein besseres Leistungsangebot für die Bereiche Krankenhausaufenthalt (Unterbringung im Einzelzimmer, Behandlung durch den Chefarzt) und Hilfsmittel (Brillen, Kontaktlinsen) sowie Erstattungen für Zahnersatz und Heilpraktikerbehandlungen. Teilweise werden auch Beitragsrückerstattungen ausgezahlt an Versicherte, die nur wenige Leistungen beansprucht haben. Versicherungsleistungen sind für die Laufzeit der Versicherung garantiert, können also nicht wie bei den gesetzlichen Krankenkassen gekürzt oder aus dem Leistungspaket herausgenommen werden.
Für Familien mit mindestens zwei Kindern und nur einem monatlichen Einkommen lohnt sich ein Wechsel meist nicht. Die private Krankenversicherung kennt nämlich keine beitragsfreie Familienversicherung. Jedes Familienmitglied benötigt eine eigene Krankenversicherung. Ebenso ungünstig ist es für Personen mit Vorerkrankungen oder schlechtem Gesundheitszustand. Auch Frauen ab 45 Jahren und Männer ab 50 Jahren bleiben besser gesetzlich krankenversichert. Aufgrund eines hohen Eintrittsalters oder wegen bestehender Vorerkrankungen erheben die Versicherer bei diesen Personengruppen nämlich hohe Risikozuschläge, schließen Leistungen aus oder lehnen eine Aufnahme ganz ab.