Haftpflichtversicherung

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Um einen Menschen im Falle von Schadensersatzansprüchen und den daraus entstehenden abzusichern, kann bzw. muss dieser bei einem Versicherer seiner Wahl eine Haftpflichtversicherung abschließen. Diese Versicherung verpflichtet den Versicherer aufgrund der gegen den Versicherungsnehmer gerichteten Schadenersatzansprüche auszugleichen. In der Rechtssprechung wird zwischen einer deliktischen Haftung, damit wird das Verletzen der Sorgfaltspflicht beschrieben, und der Gefährdungshaftung unterschieden. Mit der Gefährdungshaftung wird das erhöhte gefährliche Verhalten gegenüber einer dritten Person beschrieben. Die heutigen Versicherungsverträge enthalten Klauseln, die einen Rechtsschutz bei unberechtigten Schadensersatzansprüchen anbieten. Die meisten Haftpflichtversicherungen sind auf freiwilliger Basis. Z.B. müssen für das Führen eines PKW oder bei Benutzung von Schusswaffen zwingend Haftpflichtversicherungen abgeschlossen werden.

Die Privathaftpflichtversicherung stellt eine Art der freiwilligen Haftpflichtversicherung dar und ist für die Deckung von Schadensersatzansprüchen im privaten Bereich und Umfeld verantwortlich. Versichert werden Fahrlässigkeit bzw. durchaus die grobe Fahrlässigkeit.
Bei Abschluß eines Vertrages werden in der Regel der Versicherungsnehmer, der Ehe-bzw. Lebenspartner/in und die Kinder mitversichert. Damit die Privathaftpflichtversicherung aktiv wird, dürfen Schäden nicht im Berufsalltag entstanden sein. In dem Vertrag wird auch die maximale Deckungssumme mit aufgeführt.

Da 30 Prozent der Bevölkerung über keine eigene Privathaftpflicht verfügen, kann sich der Zusatzabschluß einer Ausfalldeckung für den Versicherungsnehmer lohnen. Das bedeutet, wenn eine dritte Person gegenüber dem Versicherungsnehmer einen Schaden verursacht und keine eigene Haftpflichtversicherung vorzeigen kann, so kann die eigene Versicherung hier einspringen. Allerdings ist dieses eine langwieriger Prozess und erst bei entsprechenden gerichtlichen Titel kann die Ausfalldeckung in Anspruch genommen werden.

Ebenfalls zusätzlich können Schäden an der Mietwohnung mitversichert werden. Die Versicherung würde aber bei Vorliegen eines Schadens nur einmal einspringen.

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