Girokonto

Foto: aboutpixel.de / Kontoauszug © Hans-Jörg Nisch

Rechtlich gesehen ist das Girokonto eine Art Kontokorrentkonto. Im Gegensatz zu Konten, wie zum Beispiel dem Festgeldkonto, auf dem eine bestimmte Summe zu bestimmten Konditionen für eine bestimmte Zeit angelegt wird, werden auf dem Girokonto die darauf eingezahlten oder abgehobenen Beträge laufend verrechnet und der Kontostand verändert sich kontinuierlich. Von der Begrifflichkeit her stammt “giro” aus dem Italienischen und ist eine Deklination von “kreisen lassen” (girare). Das bezieht sich in diesem Fall auf den Wirtschafts- und Geldkreislauf.

Das Girokonto wird umgangssprachlich auch als Gehaltskonto bezeichnet. Seit nach Ende des Zweiten Weltkriegs der bargeldlose Zahlungsverkehr immer stärker an Bedeutung gewann, gingen mehr und mehr Firmen dazu über, Löhne und Gehälter nicht, wie ursprünglich üblich, jede Woche in bar auszuzahlen, sondern die Gelder einmal im Monat zu überweisen. Damals lockten die Banken mit der Einrichtung gebührenfreier Konten, um diesen Trend zu unterstützen. Mit dem Siegeszug des Girokontos veränderte sich der Zahlungsverkehr insgesamt. Regelmäßige Zahlungen wie zum Beispiel die Miete oder die Energierechnung konnten nun per Dauerauftrag pünktlich direkt vom Girokonto an die Empfänger überwiesen werden. Wem ein Dispositionskredit gewährt wird, der darf sein Girokonto sogar überziehen oder beleihen. In aller Regel müssen für den überzogenen Betrag jedoch Zinsen gezahlt werden. Ein Dispositionskredit wird zudem eigentlich immer nur dann gewährt, wenn der Kontoinhaber regelmäßige Zahlungseingänge wie ein Gehalt oder eine Rente verbuchen kann.

Auch das Girokonto selbst ist heute bei den meisten Kreditinstituten nicht mehr gratis zu haben. Neben einer monatlichen Kontoführungsgebühr verlangen viele Banken und Sparkassen auch eine Gebühr für einzelne Transaktionen. Für ein Guthaben dagegen werden auf kaum einem Girokonto Zinsen gutgeschrieben.

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