Anhängerhaftung – Neue Rechtslage durch BGH Urteil

Foto: aboutpixel.de / Fast Drive © Enrico Hatzmann
Bisher war es so, dass die KFZ Haftpflichtversicherung, des Zugfahrzeuges den Schaden beglich, falls ein Anhänger einen Schaden verursachte. Voraussetzung war allerdings, dass der Anhänger fest mit dem Zugfahrzeugverbunden war oder sich der Anhänger vom Zugfahrzeug löste. Die KFZ Haftpflicht des Anhängers musste nur regulieren, falls ein Schaden durch den Anhänger entstand, wenn genannte Ereignisse nicht stattfanden.
 D.h. das der Anhänger dadurch einen Schaden verursachte, dass er sich selbständig in Bewegung setzte oder wenn er im stehenden Zustand einen Dritten schädigte. Das führte dazu, dass die Versicherungsprämien für die Anhängerversicherung sehr gering waren. Dies ändert sich nun durch ein neues Urteil des BGH grundlegend. Sobald der Anhänger einen Schaden verursacht, leistet zukünftig der Haftpflichtversicherer des Zugfahrzeuges und regressiert mit 50% beim Haftpflichtversicherer des Anhängers. Durch diese neue Anhängerhaftung kann man davon ausgehen, dass die Versicherungsprämie zum 01.01.2012 steigt. In welcher Höhe bleibt abzuwarten. Nach versicherungsmathematischen Grundsätzen, müsste eigentlich die Prämie für die Zugfahrzeuge sinken, dass die Entschädigungsleistungen für in der Gesamtheit geringer ausfallen dürften. Ob dies von der Assekuranz allerdings an die Versicherungsnehmer weitergegeben wird, werden die Prämienrechnungen zeigen, welche allen Versicherungsnehmern pünktlich im November 2011 zugehen werden.
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